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Kosten

a) Allgemeines

Generell kann gesagt werden, dass sich die Kosten für ein Scheidungsverfahren und auch für eine Online Scheidung (Gerichtskosten und Anwaltshonorare) nach dem vom Gericht angesetzten Gegenstandswert bestimmen. Details erläutern wir Ihnen nachfolgend. Gerne besprechen wir die in Ihrem individuellen Fall entstehenden Kosten im Rahmen unseres kostenlosen und unverbindlichen Orientierungsgesprächs. Nutzen Sie hierzu unseren Link für eine Terminsvereinbarung. Im Internet zu findende Kostenrechner beziehen oft nicht alle Aspekte mit ein und sind daher ungenau. Außerdem berücksichtigen sie meist keine Einsparmöglichkeiten. Die anfallenden Gerichtskosten teilen sich die Parteien am Ende eines Verfahrens. Da in der Regel für eine einvernehmliche Scheidung, am besten über Scheidung-To-Go, nur ein Anwalt notwendig ist (vgl. die ausführlichen Ausführungen dazu unten), können sich die Parteien nach gemeinsamer Absprache die Kosten hälftig teilen (Vereinbarung zwischen den Ehepartnern).

 

b) Welche Gebühren entstehen im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes im Ehescheidungsverfahren?

Für die Fertigung von Schriftsätzen im gerichtlichen Verfahren entsteht eine sogenannte Verfahrensgebühr mit einem Gebührenfaktor in Höhe von 1,3 und für die Wahrnehmung einer oder mehrerer mündlicher Verhandlungen vor Gericht eine Termingebühr mit einem Gebührenfaktor in Höhe von 1,2. Mit den Gebühren sind sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes abgegolten, unabhängig davon, wie viele Schriftsätze gefertigt worden sind, oder an wie vielen Gerichtsterminen er für seinen Mandanten teilgenommen hat. Der Ansatz dieser Gebühren ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt das Mindestmaß dar, ein Nachlass untersagt. Höhere Gebühren können vereinbart werden, was durchaus auch von Anwälten gemacht wird. Wir von Scheidung-To-Go werden nur das vorgenannte Mindestmaß der Gebühren berechnen. Auslagen, wie Fahrkosten, Abwesenheitspauschale oder immer anfallende Pauschale für die Kommunikation, werden in der Regel nach Anfall berechnet und können einen erheblichen Teil der Gebührenrechnung ausmachen. Bei Scheidung-To-Go werden all diese Kostenpositionen nicht berechnet!

 

c) Welche zusätzlichen Kosten neben denen des Rechtsanwaltes fallen an?

Für das Tätigwerden des Gerichts werden Gerichtskosten angefordert. Diese hängen ebenfalls von dem Verfahrenswert ab und sind aus der Gerichtskostentabelle zu entnehmen. In der Regel wird das persönliche Erscheinen beider Eheleute zum gerichtlichen Scheidungstermin angeordnet, wodurch Ihnen eventuell Anreisekosten entstehen. Die Gerichtssprache ist Deutsch. Das bedeutet, dass bei nicht ausreichender Deutschkenntnis gegebenenfalls ein Dolmetscher hinzuzuziehen ist, für den Kosten anfallen. Außerdem können eventuell Übersetzungskosten (z.B. für eine ausländische Heiratsurkunde) entstehen.

 

d) Bedürfen beide Ehegatten einen Rechtsanwalt oder ein Anwalt für beide?

Grundsätzlich besteht Anwaltszwang nur für denjenigen Ehegatten, der den Ehescheidungsantrag einreicht. Der andere Ehegatte kann dem Ehescheidungsantrag zustimmen. Dafür benötigt er keinen Rechtsanwalt. Das heißt also, dass zwar offiziell nicht beide Parteien einen gemeinsamen Anwalt nehmen können, es aber nur einen Anwalt braucht, der den Scheidungsantrag stellt. Daher vereinbaren viele Ehepaare gemeinsam, wie oben bereits gesagt, sich alle Kosten des Verfahrens zu teilen.

Erst wenn innerhalb des Ehescheidungsverfahrens Vergleiche geschlossen werden sollen, z.B. den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleichs, des nachehelichen Ehegattenunterhalts benötigt der andere Ehegatten für den Abschluss eines solchen Vergleichs ebenfalls einen Rechtsanwalt. Allerdings kann dieser Rechtsanwalt ausschließlich für den Abschluss des Vergleichs beauftragt werden. Dies hat zur Folge, dass die Kosten für den zweiten Rechtsanwalt geringer sind. Dabei kommt es auf den Umfang des Vergleichs und dessen Auswirkungen an. Soll ein solcher Vergleich innerhalb des Ehescheidungsverfahrens abgeschlossen werden, können wir uns um die Beauftragung des zweiten Rechtsanwalts kümmern und würden die Kosten vorab mit dem Rechtsanwalt festlegen

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