Sie entscheiden, wann und wie Sie Kontakt zu uns aufnehmen und die ersten Schritte Ihrer Online Scheidung einleiten. Sie können uns schriftlich per Mail oder mündlich per Telefon kontaktieren. Nutzen Sie für den ersten Kontakt am besten unseren Link zur Vereinbarung eines kostenlosen Telefontermins mit dem Fachanwalt und, soweit möglich, zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl. Bei dieser Kontaktaufnahme wird ein Telefontermin mit einem unserer durch Sie ausgewählten Fachanwalt vereinbart, damit Sie umfangreich und ohne Zeitdruck beraten werden können.
Sollten Sie sich für eine Vertretung durch unsere Kanzlei entscheiden, würde sich der weitere Ablauf wie folgt darstellen:
Ihre persönliche Anwesenheit ist derzeit bei dem Gerichtstermin (noch) erforderlich. Die Möglichkeit Gerichtsverhandlung per Video-Konferenz durchzuführen ist zwar bereits seit 2013 in § 128a ZPO geregelt. Die Gerichte machen von dieser Möglichkeit bislang jedoch sehr selten Gebrauch. Im Zuge der Corona-Krise findet diesbezüglich aber derzeit ein Umdenken statt. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zukünftig auch der Scheidungstermin selber in einer Videokonferenz durchgeführt werden kann. Unter gewissen Umständen kann auch eine Befreiung von der Pflicht zum Erscheinen beantragt werden bzw. erfolgen.