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Die Scheidung ist in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) geregelt: Eine Ehe kann nur durch einen richterlichen Beschluss des Familiengerichts geschieden werden. Für den Antrag auf Ehescheidung ist ein Anwalt als Verfahrensbevollmächtigter vorgeschrieben. Voraussetzung für einen Scheidungsantrag beim Familiengericht ist sowohl die Zerrüttung der Ehe als auch das durchgeführte Trennungsjahr. Zudem müssen die zu erwartenden Gerichtskosten vorab eingezahlt werden. (…)

Neben dem Ehescheidungsverfahren können Auseinandersetzungen zwischen den Ehegatten (um Unterhalt, Vermögen u.a.) teuer und sehr langwierig sein. Werden diese Ansprüche in einem Ehescheidungsverfahren als Folgesachen eingeführt, kann das Ehescheidungsverfahren dadurch ausgesprochen zeit- und kostenintensiv ausfallen. 

Soll die Scheidung jedoch einvernehmlich erfolgen, d. h. haben sich die Ehegatten bereits hinsichtlich ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche oder in Hinblick auf ihre Kinder geeinigt, kann eine Online Scheidung eine zweckmäßige Lösung sein, um sowohl Aufwand als auch Kosten so gering wie möglich zu halten. 

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Online Scheidung: Informieren Sie sich mit dem Ratgeber von Scheidung-To-Go über die Möglichkeit, eine Scheidung online abzuwickeln – weitere Informationen zur Onlinescheidung erhalten Sie im Gespräch mit unseren Fachanwälten!

In unserem Ratgeber zur Onlinescheidung finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema. Wir beantworten Ihnen sämtliche wesentlichen Fragen, z. B. was ist eine Online-Scheidung, welche Vorteile bietet sie und wie ist der Ablauf bei einer solchen Scheidung. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Online-Scheidung, möchten aber darauf hinweisen, dass es oft individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen gibt, die Ihre Fachanwälte im Gespräch ermitteln und darauf Rücksicht nehmen werden – kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Onlinescheidung!

Wir sind persönlich für Sie da - Von Anfang an!

Rechtsanwalt Martin Hering

Fachanwalt
Martin Hering

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Rechtsanwälting Corinna Cronenberg

Fachanwältin
Corinna Cronenberg

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Was ist eine Online Scheidung?

In erster Linie ist die Online Scheidung eine bequeme Form der Beauftragung eines eines Scheidungsanwalts. Sie selbst können keinen Scheidungsantrag online bei Gericht einreichen. Vielmehr muss ein vom Anwalt erstellter Schriftsatz, in dem der Scheidungsantrag gestellt wird, beim jeweils zuständigen Familiengericht eingereicht werden. (…)

Derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag einreicht, muss anwaltlich vertreten sein, der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag vor Gericht ohne eigenen Anwalt zustimmen. Beim Scheidungstermin selbst besteht in der Regel Präsenzpflicht für beide Ehepartner, damit ihnen rechtliches Gehör geschenkt werden kann. 

Der Begriff der „Online-Scheidung“ beschreibt die Möglichkeit, einen Anwalt individuell, kurzfristig und kostengünstig zu beauftragen, den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Die Scheidung online ist demnach eine sinnvolle Option für Ehepartner, die sich einvernehmlich trennen und bei denen die Scheidungsfolgen bereits vorab geklärt sind oder sich kurzfristig in gemeinsamer Abstimmung klären lassen. Doch auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sollten die Scheidungsvorbereitungen durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht getroffen werden, um Komplikationen zu vermeiden.

Wenn Sie mehr über die Möglichkeit einer Scheidung online erfahren wollen, kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Gespräch!

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Welche Vorteile bietet die online Scheidung?

Die Online-Scheidung bietet im Falle einer einvernehmlichen Auseinandersetzung der beteiligten Ehegatten eine Reihe von interessanten Vorteilen.

Eine Scheidung kann sehr schnell teuer werden, vor allem wenn die Ehegatten sich über vermögensrechtliche Ansprüche streiten – in diesem Fall muss sich jeder Ehegatte zwingend durch einen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren vertreten lassen, was Auswirkungen auf die für das Scheidungsverfahren relevanten Gerichts- sowie Rechtsanwaltskosten hat. Sind sich die Ehegatten allerdings über alle Scheidungsfolgesachen (vermögensrechtliche Ansprüche, Unterhalt usw.) einig, kann ein Ehegatte über einen Rechtsanwalt die Einreichung des Antrags zur Scheidung online beauftragen, der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur noch zustimmen – die hälftige Teilung der Rechtsanwaltskosten kann außergerichtlich vereinbart werden, wodurch die Online-Scheidung eine kostengünstige Alternative zum sonstigen Verfahren darstellt.

Ihr Fachanwalt von Scheidung-To-Go kann zudem individuell prüfen, ob sich weitere Möglichkeiten für Einsparungen ergeben, z.B. durch die Verringerung des Gegenstandswertes oder durch eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich – sprechen Sie uns an!

Eine Onlinescheidung ist sehr zeiteffizient. So müssen Sie nicht lange auf einen persönlichen Termin mit einem Anwalt warten, sondern können alle erforderlichen Daten für den Scheidungsantrag bequem über ein Online-Formular eingeben – nach Auftragserteilung erstellt der Anwalt aus Ihren Angaben den Scheidungsantrag und reicht diesen beim zuständigen Familiengericht ein. Gespräche mit dem Anwalt werden zudem telefonisch oder als Videokonferenz abgehalten – das spart Organisation und Anfahrtszeiten.

Wird die Onlinescheidung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht durchgeführt, haben Sie jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner für alle Themen rund um die Scheidung. Ganz gleich, ob Sie noch Fragen zur Einhaltung des Trennungsjahres, dem Ablauf, den Kosten oder zum Versorgungsausgleich haben – Sie können sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an Ihren Anwalt von Scheidung-To-Go wenden und erhalten zügig eine fundierte Antwort.

Bei einer unstrittigen, einvernehmlichen Trennung ist der Ablauf der Onlinescheidung so unkompliziert, wie er idealerweise immer sein sollte. In den meisten Fällen sind die Scheidungsfolgen zwischen den Beteiligten bereits geregelt, die Scheidung selbst ist nur noch der formale Akt, der ohne viel Aufwand absolviert werden kann. Vor allem, wenn Sie beruflich stark eingespannt sind, die Folgen der Scheidung bereits in einem Notarvertrag geregelt wurden oder Sie sich schon in neuen Lebensverhältnissen befinden, profitieren Sie von diesem unkomplizierten Ablauf.

Gibt es bei einer Scheidung online mit anderen Anbietern im Internet auch Nachteile?

Eine Onlinescheidung kommt grundsätzlich nur für Paare in Betracht, die sich über die Trennung sowie die daraus resultierenden Scheidungsfolgen einig sind. Unter diesen Gesichtspunkten ist diese Form der Scheidung selbstverständlich nicht für jeden geeignet – mit Scheidung-To-Go als spezialisierter Kanzlei entfallen nachfolgende Nachteile dank ganzheitlicher Betreuung und fundiertem Fachwissen.

Persönlicher Kontakt:
Da die Scheidung online vorbereitet wird, erfolgen keine klassischen Termine in einer Anwaltskanzlei – ein persönliches Treffen zwischen Anwalt und Mandant ist nicht erforderlich. (…)

Für einige Mandanten kann diese eher unpersönliche Ferne und Distanz für Probleme beim Vertrauensaufbau sorgen. Zum Service von Scheidung-To-Go gehört es jedoch, dass Ihnen Ihr Fachanwalt / Ihre Fachanwältin jederzeit für Fragen und Erklärungen per Telefon oder Videokonferenz zur Verfügung steht – so müssen Sie bei der persönlichen Betreuung keine Abstriche machen.

Anwaltliche Beratung:
Viele Anbieter von Scheidungonline Portalen im Internet sind selbst keine Rechtsanwälte und können daher keine anwaltlichen Beratungen vornehmen. (…)

Mandanten telefonieren hier häufig mit juristisch nicht ausgebildeten Call-Center-Mitarbeitern – erst zum Gerichtstermin wird Ihnen ein Anwalt zur Seite gestellt, der Ihnen vom Anbieter der Online Scheidung vermittelt wurde.Oftmals ist es jedoch sinnvoll, unklare Aspekte (zum Beispiel die Einhaltung des Trennungsjahres und die dafür notwendigen Voraussetzungen) mit einem Fachanwalt zu besprechen – bei Scheidung-To-Go haben Sie während des ganzen Verfahrens einen Fachanwalt / eine Fachanwältin als kompetenten und vertrauten Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Kompetenz & Erfahrung:
Erfolgt eine anonymisierte Anwaltsvermittlung für die Einreichung des Scheidungsantrages, können Sie in der Regel weder Erfahrung noch Kompetenz des Anwaltes einschätzen. (…)

Gerade wenn er Ihnen erst kurz vor dem Scheidungstermin vom Anbieter der Online Scheidung vermittelt wird. Nutzen Sie hier mit Scheidung-To-Go den Service einer spezialisierten Kanzlei und vertrauen Sie auf fest zugeordnete Fachanwälte als persönliche Ansprechpartner. Informieren Sie sich zudem über Bewertungen früherer Mandanten, um sich ein eigenes Bild von der Fähigkeit Ihres Fachanwalts zu verschaffen.

Sie streben eine einvernehmliche Scheidung an, sind sich aber nicht sicher, ob die Onlinescheidung der richtige Weg für Sie ist? Vereinbaren Sie ein telefonisches Erstgespräch mit den Fachanwälten von Scheidung-To-Go und lassen Sie sich gerne unverbindlich sowie kostenfrei informieren!

Wie ist der Ablauf einer Online-Scheidung? 

Nehmen Sie mit Scheidung-To-Go Kontakt auf, wenn Sie Interesse an einer Onlinescheidung haben und sich hierzu erkundigen wollen. Vereinbaren Sie gerne ein erstes telefonisches Gespräch, um sich unverbindlich und kostenlos durch einen unserer Fachanwälte zu den Modalitäten und Abläufen informieren zu lassen.

Entschließen Sie sich dazu, unseren Scheidungonline-Service zu nutzen, läuft das Scheidungsverfahren wie folgt bei uns ab:

1. Online-Formular Scheidungsantrag

Füllen Sie unser übersichtliches Formular zur Datenerfassung für Ihren Scheidungsantrag aus. Die darin erfassten Daten sind für den Scheidungsantrag vor dem zuständigen Familiengericht erforderlich. Können Sie Fragen darin nicht eindeutig beantworten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder lassen Sie die Fragen aus. Der für Sie zuständige Fachanwalt wird sich dazu dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

2. Kostenvoranschlag

Falls gewünscht, informieren wir Sie gerne über die Kosten des Scheidungsverfahrens.

3. Beauftragung

Nachdem Sie das Online Scheidungsformular ausgefüllt haben, senden wir Ihnen den Entwurf Ihres Scheidungsantrags zu. Darin sind die zu verauslagenden Gerichtskosten berechnet. Ferner erhalten Sie von uns eine Vorschussrechnung, in der neben den zu verauslagenden Gerichtskosten auch ein Vorschuss für unsere Gebühren enthalten ist. Um uns offiziell zu beauftragen, gleichen Sie bitte die Vorschussrechnung aus und geben uns einfach per Mail Bescheid, dass Sie mit dem Scheidungsantrag einverstanden sind und Sie uns beauftragen, den Antrag einzureichen.

4. Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrages

Nach Ihrer Entscheidung für die Online-Scheidung und unserer offiziellen Beauftragung erstellen wir anhand Ihrer Daten den finalen Scheidungsantrag und reichen diesen beim zuständigen Familiengericht ein. Die Zuständigkeit des Familiengerichtes hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir Ihnen gerne erläutern.

5. Information zum Versorgungsausgleich

Im Rahmen der Onlinescheidung findet in der Regel ein Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) von Amts wegen statt, wobei es einzelne Ausnahmen gibt (zum Beispiel kurze Ehezeit, keine deutsche Staatsangehörigkeit usw.). Nach Einreichung des Ehescheidungsantrages wird Ihnen gegebenenfalls seitens des Gerichts ein Fragebogen zum Versorgungsausgleich übermittelt, den wir Ihnen gerne erläutern. Dieser Fragebogen muss dann von Ihnen ausgefüllt über unser Büro an das Familiengericht versendet werden. Anschließend holt das Gericht die Auskunft Ihrer in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften ein und berechnet den durchzuführenden Versorgungsausgleich. Der für Sie zuständige Fachanwalt von Scheidung-To-Go prüft diesen Versorgungsausgleich auf Richtigkeit sowie auf Möglichkeiten, durch eine geeignete Vereinbarung (Teilungs- und andere) Kosten zu sparen.

6. Ansetzung des gerichtlichen Scheidungstermins

Liegen dem Familiengericht alle Auskünfte der von Ihnen und Ihrem Ehegatten angegebenen Versorgungsträger vor, wird das Gericht einen Scheidungstermin festsetzen.

7. Scheidungstermin

Grundsätzlich ist für den Scheidungstermin die persönliche Anwesenheit der Ehepartner sowie des Scheidungsanwaltes bei dem zuständigen Familiengericht verpflichtend. In Ausnahmefälle kann das Gericht eine Videokonferenz oder die Entbindung vom Erscheinen anordnen. Zum vorgeschriebenen Scheidungstermin bei dem für Sie zuständigen Familiengericht werden Sie bei Scheidung-To-Go auf jeden Fall von Ihrem Ihnen bekannten Fachanwalt in ganz Deutschland begleitet.

8. Übersendung des Scheidungsbeschlusses

Nach erfolgreichem Abschluss der Online Scheidung übersenden wir Ihnen den rechtskräftigen Ehescheidungsbeschluss mit allgemeinen Hinweisen sowie die Endabrechnung.

Neben diesem vorgegebenen Ablauf stehen wir von Scheidung-To-Go Ihnen natürlich jederzeit für Rückfragen und eine individuelle Beratung zu Ihrer Scheidung online zur Verfügung – kontaktieren Sie uns!

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Welche Kosten fallen bei der Scheidungonline an?

Die Kosten für eine Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten sowie dem Anwaltshonorar zusammen. Diese werden auf Grundlage des vom Gericht festgesetzten Verfahrenswerts bestimmt.

Der Verfahrenswert errechnet sich nach § 43 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen) und dient als Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltskosten. Dabei werden die beiden monatlichen Nettoeinkommen der Ehegatten für den Zeitraum von drei Monaten addiert. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird ein Abzug von 750 € vorgenommen. Zusätzlich werden die Vermögenswerte beider Ehegatten abzüglich der Kreditverbindlichkeiten sowie der Freibeträge (60.000 € pro Ehegatte sowie 30.000 € pro unterhaltsberechtigtes Kind) herangezogen. Von dem verbleibenden Vermögenswert finden 5 % zur Festsetzung des Verfahrenswertes Berücksichtigung.
Schließlich werden 10 % pro Rentenanwartschaft aus dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten für einen Zeitraum von drei Monaten (ohne Abzüge für ein unterhaltsberechtigtes Kind) berücksichtigt.

Gerichtskosten sind Gebühren, die das zuständige Familiengericht für die Scheidung erhebt. In Anlage zwei zum FamGKG findet sich die Tabelle für die geltenden Gebührensätze. Die Gerichtskosten sind zunächst vom antragstellenden Ehegatten bei der Gerichtskasse einzuzahlen, die Abschlussrechnung erfolgt nach Beendigung des Scheidungsverfahrens. Dabei erhält derjenige Ehegatte, der die Kosten vorab allein getragen hat, einen Teil zurück, der andere Ehegatte wird durch die Gerichtskasse zur Zahlung aufgefordert – im Ergebnis trägt bei der Online Scheidung jeder Ehegatte die Gerichtskosten jeweils hälftig.

Die Anwaltskosten entstehen pro beauftragtem Anwalt. Für die gerichtliche Tätigkeit sind die Gebühren der Rechtsanwälte gesetzlich festgelegt. Diese setzen sich aus einer Verfahrensgebühr sowie der Termingebühr zusammen – Nachlässe von Anwaltskosten sind gesetzlich nicht erlaubt. Weitere und höhere Gebühren werden von Scheidung-to-go nicht erhoben. Scheidung-to-go rechnet ausschließlich die gesetzlichen Mindestgebühren ab.
Bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung mit Scheidung-To-Go sparen Sie also aufgrund eines geringeren Verfahrenswertes (da die Folgesachen nicht vor Gericht verhandelt werden müssen) sowie der ausschließlich für einen Anwalt anfallenden Gebühren. Unsere Gebühren orientieren sich an dem Mindestgebührenrahmen – zusätzliche Positionen werden bei uns nicht berechnet.

Gerne informieren wir Sie über die anfallenden Kosten für Ihre Onlinescheidung – setzen Sie sich dafür telefonisch oder per Mail mit uns in Kontakt!

Wann ist der richtige Zeitpunkt, mit einem Anwalt über eine Online Scheidung zu sprechen?

Prinzipiell gibt es nicht den einen richtigen Zeitpunkt, einen Fachanwalt von Scheidung-To-Go mit der Online-Scheidung zu beauftragen. Der für Sie passende Moment hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – die Fachanwälte von Scheidung-To-Go können Sie in jedem Stadium der Trennung kontaktieren. 

Wird ein Versorgungsausgleich vor Gericht durchgeführt, müssen dafür alle notwendigen Informationen bei den Versorgungsträgern (Deutsche Rentenversicherung usw.) eingeholt werden. Wenn sich der Fachanwalt im Rahmen der Online-Scheidung darum kümmern soll, ist ein Erstgespräch nach ca. 8 Monaten Trennung sinnvoll. 

Sind alle Modalitäten sowie Regelungen geklärt und Sie benötigen lediglich einen Anwalt zum Stellen des Scheidungsantrages, können Sie diesen nach ca. 10 Monaten Trennung mit der Onlinescheidung beauftragen 

Unsere Fachanwälte informieren Sie sowohl individuell als auch kurzfristig über den passenden Zeitpunkt einer Antragstellung zur Scheidung online – vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit Scheidung-To-Go! 

Warum ist Scheidung-To-Go der geeignete Ansprechpartner für die einvernehmliche Scheidung online?

Wenn eine Ehe endet, muss das nicht das Ende des guten Verhältnisses zwischen den Ehepartnern sein – eine einvernehmliche Scheidung online spart allen Beteiligten Zeit, Geld und Nerven. Damit auch alles ohne großen Aufwand und rundum gut betreut funktioniert, sind die Fachanwälte von Scheidung-To-Go Ihre kompetenten Ansprechpartner für die Online-Scheidung.

Schnell, unkompliziert, kosteneffizient, kompetent und persönlich: profitieren Sie bei Ihrer Onlinescheidung von der Erfahrung und Expertise von Scheidung-To-Go!

Schnell:
Ihre Online Scheidung leiten Sie mit Scheidung-To-Go zügig in die Wege: Eine persönliche und individuelle Beratung erhalten Sie am einfachsten durch ein Telefonat mit einem unserer Fachanwälte, mit unserem Formular erfassen wir die wichtigsten relevanten Daten und können so den Entwurf des Scheidungsantrages kurzfristig erstellen. Nach Ihrer Beauftragung wird Ihr Fachanwalt von Scheidung-To-Go umgehend den Ehescheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. 

Unkompliziert:
Durch die von Ihnen bereits im Vorfeld vorgenommene einvernehmliche Regelung von Folgesachen läuft die Scheidung Online ganz unkompliziert ab. Dabei sind persönliche Besuche in unserer Kanzlei nicht notwendig – wir können alle Modalitäten sowie Fragen online per Mail klären. Für persönliche Gespräche stehen wir Ihnen telefonisch oder per Videokonferenz zur Verfügung. 

Günstig:
Mit Scheidung-To-Go wickeln Sie Ihre Online-Scheidung ohne großen Kostenaufwand ab. Wir rechnen nur nach dem Mindestgebührensatz ab und stellen keine Reisekosten o. ä. in Rechnung. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, so treten Sie gerne mit uns in Verbindung. Wir werden Sie auch persönlich über die Kostenstruktur Ihrer Scheidung online und Einsparmöglichkeiten informieren.

Kompetent & persönlich:
Scheidung-To-Go ist kein anonymer Vermittler. Wir sind eine renommierte, auf das Themenfeld Online Scheidung und Familienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich bei Beauftragung jederzeit auf eine individuelle rechtliche Beratung verlassen dürfen. Wir sind für Sie da – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens!

Sie möchten mehr über die Möglichkeit erfahren, eine Scheidung online vorzubereiten und durchzuführen? Dann kontaktieren Sie jetzt unsere Fachanwälte und vereinbaren Sie einen individuellen sowie kostenfreien Gesprächstermin!



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„Frau Corinna Cronenberg vertritt mich in einem familienrechtlichen Fall kompetent und professionell. Neben der qualifizierten Bewertung von Sach- und Rechtslage unterstützt sie in vertrauensvoller und besonnener Weise – der Austausch mit ihr gibt einem Rückhalt und Sicherheit. Fragen werden schnell und gewissenhaft bearbeitet, bei komplizierten Situationen wird einem sofort mit Rat und Tat geholfen. Absolute Empfehlung!“

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„Herr Hering vertritt mich schon seit Jahren in meiner Scheidungsangelegenheit und beim Kindesunterhalt. Er hat ein sehr professionelles Wissen und auch eine sehr gut überlegte und taktische Vorgehensweise.“

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„Herr Hering hat mir bei meiner Scheidung super weitergeholfen, stand mir jederzeit bei Fragen zur Verfügung – einfach toll und weiterzuempfehlen.“